AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines

Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen die nur gegenüber Unternehmen (§14 BGB), nachfolgend kurz Kunde genannt, gelten.

Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unsren Geschäftsbedingungen wiedersprechende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind unwirksam.

Nachstehende Bedingungen gelten für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen.

Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet werden.

Alle von uns genannten Preise sind unter der Voraussetzung stabiler Preisverhältnisse kalkuliert. Erhöhen sich zwischen Angebotserstellung und Auftragsvergabe die Marktpreise, behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten oder ein neues Angebot abzugeben.

Im Auftragsfall ist der Auftraggeber (Kunde) für die exakte Auftragsdefinition verantwortlich.

Nach Annahme des Auftrages sind wir berechtigt, nach unserer Wahl ganz oder teilweise von Vertrag zurückzutreten oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn eine Änderung in der Firma, der Gesellschaft oder der Person des Kunden eintritt, oder seine Kreditwürdigkeit infolge uns nachträglich bekannt gewordener Tatsachen nach unserem Ermessen zweifelhaft erscheint. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Datenblätter, Abbildungen und Zeichnungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich gegenteilig gekennzeichnet. An diesen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe bedarf der Kunde unserer schriftlichen Zustimmung

Preise

Unsere Preise verstehen sich in EURO. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unserem Angebot enthaltenen Preise 14 Tage ab dessen Datum gebunden. Alle Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer sowie Versandkosten. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet, dies gilt insbesondere für besondere Verpackung sowie sämtliche Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben. Transportversicherungen werden auf Wunsch zu Lasten des Vertragspartners abgeschlossen. Installationskosten sind nur inbegriffen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Lieferbedingungen

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch uns steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von uns durch Zulieferanten und Hersteller. Lieferzeiten bis zu 4 Wochen ohne Ankündigung gelten als marktüblich und begründen kein Rücktrittsrecht des Kunden.

 

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt bei uns schriftlich angezeigt werden. Die Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, ordnungsgemäße Verpackung und Verladung.

 

Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder unerwarteter Lieferunfähigkeit unserer Lieferanten/ Vertragspartner sind von uns nicht zu vertreten. Hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder allgemeiner Mangel an Transportmitteln. Die angegebenen Lieferfristen verlängern sich jeweils um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.  Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten.

 

Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung.

Annahmeverzug

Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, können wir die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den tatsächlich entstandenen Schaden vom Käufer zu fordern.
Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Wir sind berechtigt, uns einer Spedition oder eines Lagerhalters zu bedienen.

 

Rücknahmen von Liefergegenständen im Kulanzwege setzen einwandfreien Zustand, Originalverpackung und frachtfreie Anlieferung nach Terminverständigung voraus. Wir sind zur Berechnung angemessener, uns durch die Rücknahme entstandener Kosten berechtigt.

 

Gefahrenübergang

Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unseren Geschäftssitz verlassen hat.

Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Kunde.

Gewährleistung

Sachmängel sind, soweit durch zumutbare Untersuchungen feststellbar, unverzüglich nach Erhalt der Ware  schriftlich geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Anerkenntnis der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit. Bei begründeter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder kostenloser Ersatzlieferung verpflichtet. Bei wiederholt fehlgeschlagener Nacherfüllung kann der Besteller Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Ausnahmslos gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt als vereinbart.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen ohne Zustimmung des Lieferers  weder verpfändet noch zur Sicherheitsleistung übereignet werden.

In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

Zahlungsbedingungen

Zahlungen an NS-IT sind, auch bei Teillieferungen, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungstellung ohne Abzug zu leisten, es sei denn, die Zahlungsmodalitäten wurden schriftlich anders vereinbart. NS-IT ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist NS-IT berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen, und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn NS-IT über den Betrag verfügen kann.

Zahlungsverzug, Mahnwesen

Zahlungsverzug berechtigt NS-IT zur sofortigen Einstellung aller Dienstleistungen und Lieferungen. Kommt der Vertragspartner mit mehr als einem Rechnungsbetrag in Verzug, behält sich NS-IT die Aufhebung des Vertragsverhältnisses vor. In diesem Fall wird der noch offene Gesamtbetrag des Vertragsverhältnisses zzgl. Verfahrens- und Bearbeitungskosten sowie evt. entstandener zusätzlicher Kosten als Schadenersatz eingefordert. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, zu berechnen. Einmalige Mahnungen aufgrund fälliger Einzelrechnungen aus Vertragsverhältnissen sind hinreichend. Das eingeleitete Mahnverfahren erfolgt grundsätzlich über die Gesamtforderung des Vertrages.

Konstruktionsänderungen

NS-IT behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Eine Verpflichtung, diese Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen, besteht hingegen nicht.

Haftung

NS-IT haftet ausschließlich für die Erfüllung der Hauptleistungspflicht aus geschlossenen Rechtsgeschäften. Es wird keine Haftung für die Vorleistung Dritter übernommen.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

Werden durch den Kunden Veränderungen an, von uns erstellten, Inhalten, Quelltexten, Datenbanken, Arbeitsplatzrechnern oder Servern vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung. Gleiches gilt soweit der Kunde selbst über domänenadministrative Rechte verfügt oder diese – außer an die NS-IT – an Dritte vergibt. Der Aufwand für die Beseitigung auftretender Probleme, wird nach Auftrag des Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Jede Lieferung und Leistung gilt als richtig und mangelfrei erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Lieferung oder Leistung nicht nur unerhebliche Mängel gerügt und schriftlich dargelegt hat.
Die Haftung ist der Höhe nach auf maximal 1.500.000,00 € beschränkt

Datenschutz

NS-IT ist zur Speicherung personenbezogener Daten berechtigt. Die Einhaltung des Datenschutzgesetzes ist gewährleistet. Mahnverfahren werden auch durch beauftragte Firmen ausgeführt. Die entsprechende Speicherung in öffentlichen Auskunfteien wird daher nicht gesondert schriftlich angezeigt.

Geheimhaltung

NS-IT verpflichtet sich und seine Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter , Vertreter und Erfüllungsgehilfen, Verschwiegenheit über alle Informationen und Daten von Geschäftsvorgängen des Kunden, soweit wir hiervon im Rahmen unserer Erfüllung von vertraglichen Pflichten Kenntnis erlangt haben, zu bewahren und Dritten nicht zugänglich zu machen.

Abtretungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche oder Rechte aus Verträgen mit uns ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für alle Rechtsgeschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand – auch für Scheckklage – ist Ebersberg. NS-IT behält sich jedoch vor, Klage auch am Firmen- bzw. Wohnsitz der Vertragspartei zu erheben.

Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.